
Informationen zu Gewerbeanzeigen
Wann muss ich mein Gewerbe anzeigen?
Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass die Gewerbeanzeige gleichzeitig mit Beginn des Gewerbes anzuzeigen ist.
Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe ist bei der örtlichen Behörde anzumelden, wo die Betriebsstätte oder die Hauptniederlassung ihren Sitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
◊ gültiger Personalausweis / Reisepass vom Inhaber der Firma
◊ Handelsregisterauszug (falls die Firma im Handelsregister eingetragen ist)
◊ Bei einer juristischen Person in Gründung ist der notariellen Gründungsvertrag vorzulegen
Was / Welche Änderungen muss ich alles anzeigen?
◊ Den Beginn einer gewerblichen Tätigkeit
◊ Die Verlegung eines Betriebes
◊ Die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
◊ Wenn sich die gewerbliche Tätigkeit vom Haupterwerb in Nebenerwerb ändert (auch andersrum)
◊ Die Aufgabe des Betriebes
Was wird bei der Gewerbeanmeldung abgefragt? (die wichtigsten Punkte…)
◊ Art der Rechtsform des anzumeldenden Gewerbes
◊ Daten zum Inhaber
◊ Ort der Hauptniederlassung und evtl. vorhandene Betriebsstätten / Zweigniederlassungen
◊ Wird das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt?
◊ Beginn der Tätigkeit (Gewerbe-Anmeldung zum…)
◊ Genaue Tätigkeitsbeschreibung
Muss ich persönlich erscheinen?
Nachdem eine Unterschrift vom Inhaber benötigt wird ist eine persönliche Anmeldung notwendig.
Für weitere Fragen zur Gewerbe- An- Ab- oder Ummeldungen steht Ihnen folgender Ansprechpartner im Rathaus zur Verfügung:
Frau Schaudi, Tel. 09076 / 9509 - 20
Gewerbe An- Ab- Ummeldung