Hier finden Sie die Ergebnisse der Bezirkswahl vom 08.10.2023.
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Wahlergebnisse Landtagswahl
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Kommunales Förderprogramm „Lebendige Ortskerne“ der Gemeinden Mödingen, Wittislingen und Ziertheim
Kommunales Förderprogramm „Lebendige Ortskerne“ der Gemeinden Mödingen, Wittislingen und Ziertheim
Die Gemeinden Mödingen, Wittislingen und Ziertheim haben sich in der Arbeitsgemeinschaft „Egautal“ dazu entschlossen, im Rahmen eines gemeinsamen Vorhabens zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) enger zusammen zu arbeiten. Hierbei stellt die Entwicklung der Ortskerne einen Schwerpunkt unserer gemeinsamen Aktivitäten dar.
Um die Entwicklung „lebendiger Ortskerne“ mit einem konkreten Angebot zu fördern, wurde ein Kommunales Förderprogramm mit einem begleitenden Beratungsangebot entwickelt.
Mit dem Kommunalen Förderprogramm und dem Beratungsangebot unterstützen die drei Gemeinden ihre Bürger mit finanziellen und personellen Mitteln, um Investitionen zur Belebung vorhandener Bau- und Flächensubstanz in den Ortskernen zu binden.
Aufgrund der teilweise noch gut erhaltenen Ortsbildqualitäten in den Ortskernen der drei Gemeinden, wird begleitend zum Kommunalen Förderprogramm eine Beratung angeboten, um interessierte Bauherren bei dorfgerechten Lösungen zu unterstützen. Hierfür hat sich ein Beraterkreis mit erfahrenen Bauexperten aus den drei Gemeinden gebildet.
Ziel ist eine behutsame Weiterentwicklung der vorhandenen ortsräumlichen „Grundstrukturen“, weshalb auch die Gestaltung der Gebäude für die Inanspruchnahme des Kommunalen Förderprogramms von Bedeutung ist.
Um dies zu veranschaulichen, rundet die vorliegende Baufibel mit Praxisbeispielen das Unterstützungsangebot ab. Diese versteht sich als ein Leitfaden, um das aufgelegte
Förderprogramm bestmöglich anwenden zu können.
Wozu eine Baufibel?
Die Gestaltungsfibel bildet mit seinen Empfehlungen die Grundlage für die Anwendung des Kommunalen Förderprogramms mit Beratungsangebot sowie für die Vergabe
von konkreten Fördermitteln.
Um die Eigentümer und Bauherren über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Förderung zielgerichtet zu informieren, umfasst die Baufibel folgende Bausteine:
Zum Thema Bauen und Umbauen in den Ortskernen werden Grundlagen, positive Beispiele und Empfehlungen dargestellt, wie Gebäude und Freiflächen ortsverträglich
gestaltet und weiterentwickelt werden können.
Für die Anwendung des Kommunalen Förderprogramms wurden zwei Ebenen unterschieden:
• Die ortsräumlichen Grundstrukturen, die für das „Gefüge“ unserer Ortskerne von grundlegender Bedeutung sind. Hierzu zählen die Gebäudestellung, die Dachform sowie die Maßstäblichkeit. Diese Parameter sind ausschlaggebend, ob und wie sich Gebäude in die vorhandenen Strukturen behutsam einfügen. Deshalb werden diese im Sinne von „Pflichtparametern“ im Rahmen der Beratung und Förderung in besonderer Weise berücksichtigt.
• Die Gestaltungsdetails, die aufbauend auf das Gefüge für das „Gesicht“ der Ortskerne eine zusätzliche Rolle spielen. Dies betrifft u. a. die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Ausgestaltung von Hofräumen. Diese haben den Charakter von ergänzenden „Kürparametern“.
Der Baustein Förderung erläutert wie das Kommunale Förderprogramm und das Beratungsangebot in der Praxis funktioniert. Hierzu sind u.a. die erforderlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Förderung, wie z. B. Fördermaßnahmen, Förderhöhe, Förderantrag und Ansprechpartner dargestellt.
Insgesamt zeigt die Baufibel positive Beispiele und Empfehlungen, wie die Ortskerne gleichzeitig belebt und behutsam entwickelt werden können. Der Erhalt und die Weiterentwicklung der vorhandenen Substanz in der unverwechselbaren Art und Weise in Verbindung mit effektivem Nutzen für die Eigentümer und Bewohner stehen hierbei im Vordergrund.
Nun liegt es an Ihnen, das Kommunale Förderprogramm mit Leben zu füllen und somit einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Ortskerne zu leisten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09076/9509-0 oder per E-Mail unter zentrale@vg-wittislingen.de gerne zur Verfügung.
Ihre Bürgermeister
Walter Joas Thomas Reicherzer Thomas Baumann
Erster Bürgermeister Gemeinde Mödingen Erster Bürgermeister Markt Wittislingen Erster Bürgermeister Gemeinde Ziertheim
Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
- Baufibel
- Antragsformular
- Kommunales Förderprogramm „Lebendige Ortskerne“
- Fördergebiet Wittislingen
- Fördergebiet Schabringen
- Fördergebiet Zöschlingsweiler
- Fördergebiet Mödingen
- Fördergebiet Bergheim
- Fördergebiet Ziertheim
- Fördergebiet Dattenhausen
- Fördergebiet Reistingen
Impressionen aus der Auftaktveranstaltung vom Donnerstag, den 23.09.2021:
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Regionalbudget 2023
ILE Egautal – Regionalbudget 2023
Mit örtlichen Projekten zu mehr Lebensqualität beitragen
Aufruf zur Einreichung von Projektideen
Die ILE Egautal fördert in diesem Jahr erneut Kleinprojekte über das zur Verfügung stehende Regionalbudget. Ab sofort können Ideen für entsprechende Projekte entwickelt und bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen in Form von Projektbeschreibungen eingereicht werden!
Wer Interesse hat, derartige Kleinprojekte umzusetzen, findet nachfolgend alle erforderlichen Informationen.
Was ist das Regionalbudget?
Das „Regionalbudget“ ist ein Förderprogramm im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in Bayern, das auf die Umsetzung von „Kleinprojekten“ ausgerichtet ist. Die ILE Egautal hat sich für dieses Förderprogramm beworben und vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben wie im Vorjahr den Zuschlag für den Einsatz des Regionalbudgets erhalten.
Als „Kleinprojekt“ werden Vorhaben bezeichnet, deren förderfähige Netto-Gesamtausgaben den Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Projekte können mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro der Nettokosten (ohne MwSt) gefördert werden. Eine Aufteilung eines einzelnen Projektes zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Ebenso werden Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro netto nicht gefördert.
Damit müssen sich die Projekte zwischen mindestens 500 Euro und maximal 20.000 Euro bewegen. Die Förderung erfolgt in Höhe von 80 % der Nettokosten, maximal 10.000 Euro.
Es stehen insgesamt 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Demzufolge können in Abhängigkeit von den Kosten der einzelnen Projekte prinzipiell mindestens 10 Projekte über das Regionalbudget gefördert werden.
Grundsätzlich kann eine Bandbreite an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Grundvoraussetzungen und Auswahlkriterien für eine Förderung.
Was kann gefördert werden?
Vereinfacht gesagt: Projekte, die das Gemeinwohl steigern und zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort beitragen.
Als förderfähig gelten z.B. Kleinprojekte zur…
- … Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- … Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- … Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- … Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- … Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- … Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Beispiele aus Projekten anderer ILE-Zusammenschlüssen: Investive Maßnahmen wie beispielsweise die Aufwertung von Spielbereichen, Treffpunkte, kleine Wegeverbindungen, Anlage kleiner Grünbereiche, Baumpflanzungen, Grünes Klassenzimmer, Interaktive Lernorte, Erstellung eines Geschichts- und Erholungsparks, Museumserweiterung, Verkaufsautomat für Lebensmittel, Erstellung einer Aussichtsplattform, digitale Mitfahrzentrale, Verschönerung Dorfplatz. Auch nichtinvestive Maßnahmen wie z.B. die Schaffung von Angeboten, die Durchführung von Veranstaltungen oder Maßnahmen im Rahmen der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind möglich.
Dabei müssen die Projekte auch im Einklang mit den Entwicklungszielen (Handlungsfelder) der ILE Egautal stehen. Diese sind auf unserer Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen (www.vg-wittislingen.de) – rechts in der Rubrik Aktuelles unter dem Link „Regionalbudget“ abrufbar.
Kriterien zur Projektauswahl
Die eingereichten Projektanträge werden durch die ILE Egautal auf die Einhaltung formeller Kriterien (Finanzrahmen, Projektdauer, Lage im ILE-Gebiet etc.) überprüft und zur Entscheidung einem Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, vorgelegt.
Die Kriterien zur Projektauswahl im Gremium sind folgende:
Kriterium Beitrag zur Zielerreichung des ILEK
Beitrag zur Zielerreichung des ILEK | |
4 Punkte | Mindestens zwei Handlungsfelder werden tangiert |
2 Punkte | Ein Handlungsfeld wird tangiert |
0 Punkte | Kein Handlungsfeld wird tangiert -> führt zum Ausschluss des Kleinprojektes |
Kriterium Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit | |
3 Punkte | Das Projekt ist generell öffentlich zugänglich |
2 Punkte | Das Projekt kann zumindest auf Anfrage von anderen Bewohnern/Vereinen/Kommunen genutzt werden oder wird regelmäßig in kurzen Abständen zugänglich gemacht |
1 Punkt | Das Projekt ist zumindest für eine weitere vom Antragsteller unabhängige Gruppe zugänglich |
0 Punkte | Das Projekt ist nur dem Antragsteller zugänglich |
Kriterium Innovationsgrad
Innovationsgrad | |
4 Punkte | Der Gegenstand des Kleinprojektes ist neu für die Region |
2 Punkte | Der Gegenstand des Kleinprojektes ist neu für den Ort(steil) der Umsetzung |
1 Punkt | Das Kleinprojekt verbessert ein zuvor bestehendes Angebot |
0 Punkte | Das Kleinprojekt ersetzt lediglich ein schon bestehendes Angebot -> führt zum Ausschluss des Kleinprojektes |
Kriterium Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement
Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement | |
5 Punkte | Das Projekt wird von Ehrenamtlichen zusätzlich zu ihrem sonstigen Engagement umgesetzt und die Öffentlichkeit wurde beteiligt, z.B. in Form einer Befragung, eines Workshops oder Ortstermins |
4 Punkte | Das Projekt wird von Ehrenamtlichen zusätzlich zu ihrem sonstigen Engagement umgesetzt ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit |
3 Punkte | Das Projekt wird von Ehrenamtlichen im Rahmen allgemeiner Vereinsarbeit umgesetzt |
2 Punkte | Das Projekt wird von einem kommunalen Träger im Rahmen der ILE umgesetzt und die Öffentlichkeit wurde beteiligt |
1 Punkt | Das Projekt wird auf Anregung von Bürger*innen durch einen kommunalen Träger ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt |
Kriterium Vernetzung bei Zusammenarbeit
Vernetzung bei Zusammenarbeit | |
4 Punkte | Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Kommunen bzw. mehrerer Akteure in unterschiedlichen Kommunen |
2 Punkte | Steigerung der Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure innerhalb einer Kommune |
0 Punkte | Es erfolgt keine Vernetzung und Zusammenarbeit |
Weiter Einzelheiten hierzu, finden Sie in den ergänzenden Verfahrensbestimmungen, die auf der Homepage der VGem Wittislingen abrufbar sind.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Wer kann gefördert werden?
Eine Förderung können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder natürliche Personen und Personengesellschaften beantragen. Das heißt, Insbesondere örtliche Vereine, Privatpersonen, Gewerbetreibende (im Rahmen der De-minimis – Kriterien) oder auch die drei VGem-Gemeinden.
Der Weg zur Förderung!
Für Ihre Projektidee ist eine Antragstellung mit dem auf unserer Homepage (www.vg-wittislingen.de) eingestellten Antragsformular vorzunehmen. Danach folgt eine grundsätzliche Prüfung der Förderwürdigkeit. Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums vorbereitet. Anhand der vorhandenen Auswahlkriterien wird entschieden, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss und einer schriftlichen Vereinbarung (privatrechtlicher Vertrag) zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen und dem Projektträger/der Projektträgerin darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.
Eine ausgearbeitete Projektbeschreibung mit Orientierung an den Projektauswahlkriterien hilft dem Entscheidungsgremium bei der Projektauswahl. Wir beraten Sie gerne!
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung einfach per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf!
Weitere Informationen und Anträge zum Regionalbudget erhalten Sie auf der Homepage der VGem Wittislingen unter der Rubrik Aktuelles/Regionalbudget oder auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php).
Verfahrensschritte und Termine
- Schritt: Abgabe Förderanfrage (Antrag)
Abgabe der Förderanfrage mit Projektbeschreibung und Kostenprognose spätestens am: Sonntag, 19.02.2023
an die Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Kennwort: Regionalbudget
Marienplatz 6, 89426 Wittislingen
Mail: zentrale@vg-wittislingen.de
Tel.: 09076/9509-0
- Schritt: Abgabe der Abrechnung
Das Projekt muss bis spätestens Mittwoch, 20.09.2023 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein (letztes Rechnungsdatum). Dies betrifft insbesondere auch die erforderlichen Leistungen von Handwerkern und Fachfirmen, deren Rechnungen entsprechend bis Mitte September vorliegen müssen.
Spätester Termin für die Einreichung des Durchführungsnachweises bei der VGem Wittislingen ist Sonntag, 01.10.2023.
Hinweis:
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung ist Ende 2023 zu erwarten.
Die Schritte zum Förderantrag in der Übersicht
Schritt 1: Vorbereitung – bitte beachten Sie folgende Dokumente:
1) Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte in der ILE Egautal
2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets
3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen (enthält die Projektauswahlkriterien)
Schritt 2: Projektbeschreibung und Kostenprognose
Füllen Sie die Projektbeschreibung mit Bezug zu den Entwicklungszielen der ILE Egautal sowie den Projektauswahlkriterien aus. Ergänzend zur Projektbeschreibung ist eine „Kostenprognose“ (u.a. über die Einholung von Angeboten) erforderlich, um u.a. die Größenordnung des Projektes bis zu max. 20.000,- Euro Nettokosten einordnen zu können.
Schritt 3: Rückkopplung Projektbeschreibung
Für eine möglichst effiziente Abwicklung des Verfahrens, senden Sie uns bitte bereits vorab die Projektbeschreibung mit Kostenprognose, damit wir die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts frühzeitig prüfen können. Gerne stehen wir auf Basis Ihres Entwurfs auch für eine Beratung zur Verfügung.
Schritt 4: Antragseinreichung
Für die Antragstellung bei der VGem Wittislingen benötigen Sie die Dokumente Projektbeschreibung, Förderanfrage zum Regionalbudget 2023 sowie die Kostenprognose (Kostendarstellung) mit entsprechenden Nachweisen (Angeboten).
Schritt 5: Auswahl
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien (Punktematrix) bewertet. Aus der Bewertungspunktzahl aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Dokumente
Die notwendigen Dokumente zur Förderperiode 2022 finden Sie hier zum Download:
Antragsformular / Förderanfrage für ein Kleinprojekt
Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt
Merkblatt zu De-Minimis-Beihilfen (nur Gewerbe)
De-Minimis-Erklärung (nur Gewerbe)
Änderung der Öffnungszeiten Rathaus Wittislingen
Änderung der Öffnungszeiten Rathaus Wittislingen
Ab dem 01.10.2022 ist das Rathaus
Montag – Freitag von 8.00 -12.00 Uhr
und zusätzlich
NEU Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
geöffnet.
Wichtige Information zum Wechsel des Breitbandanbieters
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Wechsel des Breitbandanbieters.
Wiedervernässung des Dattenhauser Rieds, Teilbereich Seewiesen
Anbei finden Sie Informationen zur Wiedervernässung des Dattenhauser Rieds, Teilbereich Seewiesen:
1_Anlagenverzeichnis Seewiesen_22_07_13
Anlage 1 Zusammenfassung Seewiesen
Anlage 3.1 Hydraulischer Fachbeitrag Seewiesen Birkwiesen
Anlage 3.2 Anlagen Hydraulischer Fachbeitrag Seewiesen Birkwiesen
Anlage 4 Bericht hydrogeol. Modell_Auswirkungen
Anlage 4.1 Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 4.3.1 Legende zur geol. Karte Blatt Wittislingen_
Anlage 4.4 Daten zur Moorunterkante
Anlage 4.5.1 GW-Gleichen Torf HW
Anlage 4.5.2 GW-Gleichen Torf NW
Anlage 4.5.3 GW-Gleichen Malm HW
Anlage 4.5.4 GW-Gleichen Malm NW
Anlage 5 Modellierung Wasserstände
Anlage 6 Abschätzung Maßnahmenwirkung und Bauausführung
Anlage 7 Wasserrechtliche Zusammenstellung
Anlage 8 Geotechnisches Gutachten
Anlage 9 Flurstücksverzeichnis
Anlage 11 Nutzungsvereinbarung Seewiesen im Dattenhauser Ried
Plan 01.2 Bodenübersichtskarte und Moorbodenkarte
Plan 2 Längsprofile Graben 2.2, 2.0 und Graben 2.1
Plan 3 Regeldetail Spundwandwehr
Plan 4.1 Detail-Lageplan Raugerinne, Senkenstau
Plan 4.2 Längs- und Querprofil Raugerinne
Plan 4.3 Querprofil Senkenstau Details Senkenstau, Raugerinne, Stauklappenwehr
Ergebnisse Landratswahl
Die Ergebnisse der Landratswahl finden Sie auf der Homepage des Landkreises Dillingen.
Der Link zu den Wahlergebnissen lautet https://www.landkreis-dillingen.de/wahlen/kommunal/landrat/index.php3