Streuobst für alle – Zweite Runde

Streuobst für alle – Zweite Runde

Der Markt Wittislingen hat auf Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat beschlossen, am Förderprogramm Streuobst für alle! teilzunehmen. Die Gemeinde, Vereine und alle Bürgerinnen und Bürger haben durch dieses Förderprogramm die Möglichkeit, Obstbäume mit bis zu 100 % Förderung zu pflanzen.

Gefördert wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Die Abwicklung des Förderprogramms, die Bestellung und die Verteilung der Bäume läuft über die Kommune. Zunächst wurde dem Markt Wittislingen die Förderung von 100 Bäumen bewilligt. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage hat die Gemeinde die Förderung weiterer Bäume beantragt und auch bewilligt bekommen.

Antragssteller können sich zwar nicht einfach einen Wunschbaum in einer Baumschule aussuchen, können aber die Obstart und auch die jeweilige Sorte selbst wählen. Es ist möglich einen einzelnen oder auch mehrere Bäume zu pflanzen. Die Pflanzung im eigenen Garten ist ausdrücklich möglich.

Das kann gepflanzt werden

  • Kernobst (Apfel und Birne)
  • Steinobst (Pflaume und Kirsche)
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

Anbei finden Sie eine Liste mit Obstsorten. Sollten Sie bereits wissen, welche Obstsorte Sie möchten, tragen Sie diese bitte direkt in das Formular ein.

Was nicht gefördert werden kann

  • Hasel
  • Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette
  • Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja
  • Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
  • Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z. B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen

Folgende Qualitätsmerkmale sind Voraussetzung für die Wahl der Bäume

  • Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
  • Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
  • Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Ihr Weg zum Baum

Antragstellung auf Webseite oder per Formular

Zunächst benötigen wir Ihre Kontaktdaten, Informationen über die gewünschte Anzahl und Art der Bäume sowie den geplanten Ort der Anpflanzung. Bestenfalls wissen Sie bereits, welche Sorte sie pflanzen möchten. Hier finden Sie bereits eine Auswahl an Obstsorten. Geben Sie dies bitte ebenfalls an. Sie können Ihren Antrag hier stellen oder das Antragsformular im Rathaus abholen und abgeben. Antragsfrist ist der 20. Oktober.

Bestellung der Bäume

Die Gemeinde sammelt alle Anträge und bestellt die Bäume. Sie kümmert sich darum, dass die Bäume die geforderten Kriterien einhalten.

Abholung und Pflanzung der Bäume

Nachdem die Bäume geliefert wurden, informieren wir Sie über die Möglichkeiten zur Abholung. Sollten die Bäume mehr als 45 Euro brutto kosten, ist lediglich die Differenz durch den Abnehmer zu tragen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass einige Sorten deutlich mehr als 45 Euro brutto kosten können. Zudem tragen die Abnehmer die Kosten für das Zubehör (z.B.: Anbindepfosten, Stammschutz etc.). Das Material wird nicht von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Nach der Abholung übernehmen Sie die Pflanzung und Pflege der Bäume.

Nachweis über die Pflanzung

Nach erfolgter Pflanzung benötigen wir nur noch einen kurzen Nachweis, um selbst den Förderantrag einreichen zu können.

 

Anbei finden Sie die Broschüre für Streuobst für alle.