Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Bitte beachten!!

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt!

Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de.

Personalausweise und Reisepässe werden nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie für die Urlaubsplanung daher eine Lieferzeit für Personalausweise von 2-3 Wochen und für Reisepässe von bis zu 5 Wochen.

Außerdem beachten Sie bitte die Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken bei Personalausweisen und Reisepässen ab einem Alter von 6 Jahren.

Der beantragte Ausweis (Personalausweis und Reisepass) für Personen unter 24 Jahren, ist generell sechs Jahre gültig. Der Ausweis kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Der Personalausweis unter 24 Jahre kostet 22,80 € und der Reisepass 37,50 €.

Änderung der Reisepassgebühr zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 wird die Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.