Gestattungen

Gestattungen

Aktuell geltende Regeln bei Öffentliche Veranstaltungen Stand 13.10.2021

Was ist eine Gestattung? Wann brauche ich eine Gestattung?

Jeder, der vorübergehend alkoholische Getränke über dem Selbstkostenpreis an die Öffentlichkeit abgibt, betreibt ein Gaststättengwerbe und benötigt dafür eine Gestattung (=die Erlaubnis). Eine Gestattung ist auch bei Veranstaltungen von Vereinen und sonstigen Organisationen oder Gesellschaften notwendig, selbst wenn der betreffende Verein steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt ist oder der angestrebte Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Gestattung:

• schriftlicher Antrag
• ein besonderer Anlass
• der rechzeitige Eingang des Antrages bei der Gemeinde.

Typische Beispiele für einen besonderen Anlass:

• Volks-, Straßen-, Sommerfeste
• Schul-, Vereinsfeste,
• Sport-, Open-Air-Veranstaltungen
• Geschäftseröffnungen

Wann sollte der Antrag auf Gestattung bei der Gemeinde eingereicht werden?

Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde gestellt werden. Je größer die Veranstaltung, desto früher sollte der Kontakt zu der Gemeinde hergestellt werden.

Die Vorlaufzeit ist notwendig, um weitere Stellen (Polizei, Jugendamt etc.) zu beteiligen und dem Veranstalter durch eine rechzeitige Verbescheidung der Gestattung auch die Möglichkeit zu geben, die erteilten Auflagen umzusetzen.

Auflagen zu einer Gestattung:

Die Auflagen für eine Gestattung werden Ihnen in der Verbescheidung mitgeteilt. Die Gestattung kann zwar unter „erleichterten Voraussetzungen“ erteilt werden, dennoch sind eine Reihe von Auflagen für einen Mindeststandard üblich z.B. in den Bereichen Toiletten, Sicherheit und Ordnung etc.

Zusätzlich zu unseren Auflagen verweisen wir auch auf den „Leitfaden für Veranstaltungen der Lebensmittelüberwachung“, indem sämtliche Lebensmittel- und Hygienerechtlichen Vorschriften enthalten sind. Zu weiteren Checklisten und Merkblätter zu Veranstaltungen gelangen Sie hier.

Antragsformulare:

Antrag auf Gestattung

Anzeige von fliegenden Bauten   (Zeltaufbau ab 75 qm) ist gegenüber dem Landratsamt anzuzeigen.

Anzeige der Versammlungststättenverordnung

Benutzen Sie einen Stadel, Maschinenhalle oder sonstige Räume die nicht als Veranstaltungsraum gewidmet sind und der Veranstaltungsraum fasst über 200 Personen ist dies gegenüber dem Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen.

Generell sind Veranstaltungen ab 200 Personen in geschlossenen Räumen
sowie Veranstaltungen ab 1000 Personen im Freien gegenüber dem Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen.