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     Informationen zum Personalausweis,
                         Reisepass und Kinderausweis

 

 

Die Ausweispflicht in Deutschland beginnt mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein Ausweisdokument ist grundsätzlich bei der Behörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen.

Auf der rechten Seite oben können Sie die wichtigsten Details (Beantragung, Gültigkeit, Abholung etc.) zu der jeweilgen Ausweisart abrufen.



Verlust eines Ausweisdokumentes

Beim Verlust eines Ausweisdokumentes ist eine Verlustanzeige bei der örtlichen Behörde vor Ort zu erstatten.



Noch offene Fragen??

Offene Fragen und Fragen zu weiteren Ausweisen wie z.B. Express-Reisepass, vorläufigen Ausweisdokumenten beantwortet Ihnen gerne das Einwohermeldeamt

Frau Wörner, Tel. 09076 / 9509 - 16