Regionalbudget 2025

Regionalbudget 2025

 

Mit örtlichen Projekten zu mehr Lebensqualität beitragen

Aufruf zur Einreichung von Projektideen vom 29. November 2024

 

Das „Regionalbudget“ ist ein etabliertes Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die ILE Egautal wurden für 2025 mit 30.000 € genehmigt. 27.000 € sind durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE Schwaben) gefördert. Die verbleibenden 3.000 € sind Eigenanteil des interkommunalen Zusammenschlusses, der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 € (brutto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € sind nicht förderfähig!

Frist zur Abgabe der Förderanfrage ist Freitag, 31.Januar 2025.

Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in der Region der ILE Egautal, also den Gemeinden Mödingen und Ziertheim sowie dem Markt Wittislingen gefördert werden. Dies stellt einen hohen Mehrwert für die interkommunale Zusammenarbeit und zur Verfolgung von Entwicklungszielen der Region im Kleinen dar. Für Projekte, die im Jahr 2025 umgesetzt werden sollen, kann nun über die ILE Egautal der Antrag bis zum 31. Januar 2025 gestellt werden.

 

Fördervoraussetzungen

 

Grundsätzlich kann eine große Bandbreite an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden sofern das Kleinprojekt die Voraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung erfüllt.

Bei Unklarheiten oder Fragen besprechen Sie diese bitte vor Antragsstellung mit unserer Regionalmanagerin Gabriele Rosenfelder (Tel.: 09076 9509-21, gabriele.rosenfelder@vg-wittislingen.de).

 

Der Weg zur Förderung

 

Förderanfragen müssen bis 31. Januar 2025 an die Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen gestellt werden. Nach Prüfung der Förderfähigkeit wird das Projekt in der kommenden Sitzung des Entscheidungsgremiums 2025 zum Beschluss gestellt. Das Gremium entscheidet anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss wird ein schriftlicher privatrechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen, stellvertretend für den interkommunalen Zusammenschluss ILE Egautal, und dem Projektträger geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojektes begonnen werden.

 

Wichtige Termine für das Regionalbudget 2025

 

  • Abgabe der Förderanfrage Freitag, 31. Januar 2025 an:

Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
ILE Egautal
Marienplatz 6
89426 Wittislingen

  • Das Projekt muss bis spätestens Freitag, 20.09.2025 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein
  • spätester Termin zur Abgabe – Vorlage bei der ILE Egautal – des Durchführungsnachweises ist Mittwoch, 01.10.2025

 

Wie können Sie eine Förderung beantragen?

 

Schritt 1: Bitte lesen Sie aufmerksam folgende Dokumente:

 

Schritt 2: Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente, die Sie bitte zusammen bei der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen ausgefüllt und fristgerecht einreichen:

Wir stehen Ihnen gern bei der Antragsstellung beratend zur Seite. Kommen Sie auf uns zu!