Größere Veranstaltungen
Nach dem LStVG ist jede öffentliche Veranstaltung gegenüber der Behörde anzeigepflichtig.
Bei größeren Veranstaltungen bitten wir die notwendigen Anträge mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen! Zu allen Veranstaltungen können von Seiten der Behörde stets Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung gemacht werden.
Aktuell geltende Regeln bei Öffentliche Veranstaltungen Stand 13.10.2021
Antragsformulare für größere Veranstaltungen:
Veranstaltungsanzeige – Antrag
(für größere Veranstaltungen wie Beach-Partys, Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen).
Bei einer Veranstaltungsanzeige muss nicht zusätzlich der Antrag auf Gestattung ausgefüllt werden – diese Fragen sind bereits beinhaltet in der Anzeige.
Anzeige zur Abnahme fliegender Bauten (Zeltaufbau ab 75 m²)
Dieser Antrag ist direkt an das Landratsamt Dillingen, Bauamt weiterzuleiten.
Anzeige Versammlungsstättenverordnung
Benutzen Sie einen Stadel, Maschinenhalle oder sonstige Räume die nicht als Veranstaltungsraum gewidmet sind für Ihre Veranstaltung, so ist dies gegenüber dem Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen.
Generell sind Veranstaltungen ab 200 Personen in geschlossenen Räumen
sowie Veranstaltungen ab 1000 Personen im Freien gegenüber dem Bauamt des Landratsamtes anzuzeigen.
Checklisten, Merkblätter und wichtige andere Informationen:
Hier kommen Sie auf unsere Seite mit den wichtigsten Checklisten, Merkblätter und einem Leitfaden zu Veranstaltungen.