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Information zur Plakatierung im Bereich der VG Wittislingen        

 

 

Die Plakatierung im Bereich der VG Wittislingen ist erlaubnis- und kostenpflichtig.


Gebühren:                                                                                                                                              

Pro Plakat:                   2,00 Euro
Doppelständer:              4,00 Euro


 

Zeitraum der Plakatierung:                                                                                                                 

2 Wochen vor der Veranstaltung bis            
längstens
1 Woche nach der Veranstaltung

 

Verbot der Plakatierung an folgenden Orten:                                                                                   

•  an Lichtmasten
•  an Brückengeländer
•  im Bereich der Volksschule Wittislingen
•  an Kindergärten
•  unmittelbar vor den Kirchen
•  am Rathaus Wittislingen


 

Plakatierungsantrag:                                                                                                                            

In unserem Plakatierungsantrag können Sie die gewünschte Anzahl an Plakaten pro Gemeinde / Gemeindeteil  äußern.

 

Der Plakatierungsantrag ist zu richten an:

Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Marienplatz 6
89426 Wittislingen 
Oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 



Ablauf eines Plakatierungsantrages:                                                                                               

Auf Grund Ihres Antrages erhalten Sie von der VG Wittislingen eine schriftliche Anordnung bezüglich der Anzahl der genehmigten Plakate je Gemeindeteil, der Kosten und der Auflagen. Sie müssen daraufhin die Gebühr an uns überweisen. Nach Eingang der Gebühren für die Plakatierung werden Ihnen die Genehmigungssiegel zugeschickt, die auf jedem Plakat deutlich sichtbar angebracht werden müssen. Erst mit Erhalt der Genehmigungssiegel dürfen Sie die Plakatierung starten! Die beigefügten Auflagen bei der Plakatierungsanordnung sind dringend einzuhalten.

 

 

 

 

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     Nicht genehmigte Plakate werden unverzüglich kostenpflichtig entfernt.
Geahndet werden auch Verstöße gegen die Plakatierungs-Auflagen / Verordnung.