
Jede öffentliche Vergnügung (Veranstaltung) ist der zuständigen Gemeinde rechzeitig anzuzeigen. Für die Festsetzung der Auflagen zu einer Veranstaltung müssen der Gemeinde anhand der Antragsformulare die wichtigsten Informationen zu der bevorstehenden Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.
Zusammen mit anderen Fachdienststellen wie der Polizei, dem Kreisjugendamt oder der Lebensmittelüberwachung werden die Veranstaltungen durchgesprochen und die dafür nötigen Auflagen festgesetzt.
| Was ist was ? |

Gestattungen
für kleinere / normale Veranstaltungen wie regelmäßig wiederkehrende Vereinsfeste.

Veranstaltungsanzeige
für größere Veranstaltungen wie Beach-Parties, Konzerte, Jugendparties, Feten
| Ansprechpartner der einzelnen Fachbehörden |
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Ansprechpartner in der VG Wittislingen |
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Ansprechpartner für Jugendschutz |
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Ansprechpartner für Lebensmittelhygiene Landratsamt Dillingen a.d.Donau |
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Ansprechpartner des Bauamtes Landratsamt Dillingen a.d.Donau |
Planung einer Veranstaltung