Informationen zur Hundehaltung / Hundeanmeldung
in der VG Wittislingen
Meldepflicht
Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei der VG Wittislingen ab einem alter von vier Monaten anmelden und für den Hund Steuern zahlen. Die Anmeldung muss ab dem überschreiten des vorgennanten Alters bei Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde erfolgen.
Das Halten von Blindenhunden, Diensthunden ist von der Hundesteuer befreit. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie in der VG Wittislingen.
Kosten
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im VG Bereich unterliegt der jeweiligen gemeindlichen Jahresaufwandsteuer (Hundesteuer).
Anmeldeformular
Hier können Sie sich ein Anmeldeformular herunterladen.
Das unterschriebene Anmeldeformular richten Sie bitte an folgende Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen
Marienplatz 6
89426 Wittislingen
Ansprechpartner in der VG
Frau Oblinger, Tel. 09076/9509 - 27
Anmelden von Hunden