Regionalbudget 2024

ILE Egautal – Regionalbudget 2024

Mit örtlichen Projekten zu mehr Lebensqualität beitragen

Aufruf zur Einreichung von Projektideen

Die ILE Egautal fördert nächstes Jahr erneut Kleinprojekte über das zur Verfügung stehende Regionalbudget. Ab sofort können Ideen für entsprechende Projekte entwickelt und bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen in Form von Projektbeschreibungen eingereicht werden!

Wer Interesse hat, derartige Kleinprojekte umzusetzen, findet nachfolgend alle erforderlichen Informationen.

Was ist das Regionalbudget?

Das „Regionalbudget“ ist ein Förderprogramm im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in Bayern, das auf die Umsetzung von „Kleinprojekten“ ausgerichtet ist. Die ILE Egautal hat sich für dieses Förderprogramm beworben und vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben wie im Vorjahr den Zuschlag für den Einsatz des Regionalbudgets erhalten.

Als „Kleinprojekt“ werden Vorhaben bezeichnet, deren förderfähige Netto-Gesamtausgaben den Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Projekte können mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro der Nettokosten (ohne MwSt) gefördert werden. Eine Aufteilung eines einzelnen Projektes zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Ebenso werden Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro netto nicht gefördert.

Damit müssen sich die Projekte zwischen mindestens 500 Euro und maximal 20.000 Euro bewegen. Die Förderung erfolgt in Höhe von 80 % der Nettokosten, maximal 10.000 Euro.

Es stehen insgesamt 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Demzufolge können in Abhängigkeit von den Kosten der einzelnen Projekte mindestens 10 Projekte über das Regionalbudget gefördert werden.

Grundsätzlich kann eine Bandbreite an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Grundvoraussetzungen und Auswahlkriterien für eine Förderung.

Was kann gefördert werden?

Vereinfacht gesagt: Projekte, die das Gemeinwohl steigern und zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort beitragen.

Als förderfähig gelten z.B. Kleinprojekte zur…

  • … Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • … Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • … Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • … Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • … Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • … Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Beispiele aus Projekten anderer ILE-Zusammenschlüssen: Investive Maßnahmen wie beispielsweise die Aufwertung von Spielbereichen, Treffpunkte, kleine Wegeverbindungen, Anlage kleiner Grünbereiche, Baumpflanzungen, Grünes Klassenzimmer, Interaktive Lernorte, Erstellung eines Geschichts- und Erholungsparks, Museumserweiterung, Verkaufsautomat für Lebensmittel, Erstellung einer Aussichtsplattform, digitale Mitfahrzentrale, Verschönerung Dorfplatz. Auch nichtinvestive Maßnahmen wie z.B. die Schaffung von Angeboten, die Durchführung von Veranstaltungen oder Maßnahmen im Rahmen der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind möglich.

Dabei müssen die Projekte auch im Einklang mit den Entwicklungszielen (Handlungsfelder) der ILE Egautal stehen.

Kriterien zur Projektauswahl

Die eingereichten Projektanträge werden durch die ILE Egautal auf die Einhaltung formeller Kriterien (Finanzrahmen, Projektdauer, Lage im ILE-Gebiet etc.) überprüft und zur Entscheidung einem Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, vorgelegt.

Die Kriterien zur Projektauswahl im Gremium sind folgende:

Kriterium Beitrag zur Zielerreichung des ILEK

Beitrag zur Zielerreichung des ILEK
4 Punkte Mindestens zwei Handlungsfelder werden tangiert
2 Punkte Ein Handlungsfeld wird tangiert
0 Punkte Kein Handlungsfeld wird tangiert -> führt zum Ausschluss des Kleinprojektes

 

Kriterium Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit

Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
3 Punkte Das Projekt ist generell öffentlich zugänglich
2 Punkte Das Projekt kann zumindest auf Anfrage von anderen Bewohnern/Vereinen/Kommunen genutzt werden oder wird regelmäßig in kurzen Abständen zugänglich gemacht
1 Punkt Das Projekt ist zumindest für eine weitere vom Antragsteller unabhängige Gruppe zugänglich
0 Punkte Das Projekt ist nur dem Antragsteller zugänglich

 

Kriterium Innovationsgrad

Innovationsgrad
4 Punkte Der Gegenstand des Kleinprojektes ist neu für die Region
2 Punkte Der Gegenstand des Kleinprojektes ist neu für den Ort(steil) der Umsetzung
1 Punkt Das Kleinprojekt verbessert ein zuvor bestehendes Angebot
0 Punkte Das Kleinprojekt ersetzt lediglich ein schon bestehendes Angebot -> führt zum Ausschluss des Kleinprojektes

 

Kriterium Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement

Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement
5 Punkte Das Projekt wird von Ehrenamtlichen zusätzlich zu ihrem sonstigen Engagement umgesetzt und die Öffentlichkeit wurde beteiligt, z.B. in Form einer Befragung, eines Workshops oder Ortstermins
4 Punkte Das Projekt wird von Ehrenamtlichen zusätzlich zu ihrem sonstigen Engagement umgesetzt ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit
3 Punkte Das Projekt wird von Ehrenamtlichen im Rahmen allgemeiner Vereinsarbeit umgesetzt
2 Punkte Das Projekt wird von einem kommunalen Träger im Rahmen der ILE umgesetzt und die Öffentlichkeit wurde beteiligt
1 Punkt Das Projekt wird auf Anregung von Bürger*innen durch einen kommunalen Träger ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt
0 Punkte Das Projekt soll nicht auf Anregung und ohne Beteiligung der Bürgerschaft umgesetzt werden -> führt zum Ausschluss des Kleinprojekts

 

Kriterium Vernetzung bei Zusammenarbeit

Vernetzung bei Zusammenarbeit
4 Punkte Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Kommunen bzw. mehrerer Akteure in unterschiedlichen Kommunen
2 Punkte Steigerung der Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure innerhalb einer Kommune
0 Punkte Es erfolgt keine Vernetzung und Zusammenarbeit

 

Kriterium Aufenthaltsqualität

Aufenthaltsqualität
2 Punkte Das Projekt steigert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum (z.B. öffentlicher Platz)
1 Punkt Das Projekt steigert die Aufenthaltsqualität im privaten Raum (z.B. Vereinsgelände o.ä.)
0 Punkte Das Projekt hat keinen positiven Einfluss auf die Aufenthaltsqualität

Weiter Einzelheiten hierzu, finden Sie in den ergänzenden Verfahrensbestimmungen, die auf der Homepage der VGem Wittislingen abrufbar sind.

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Wer kann gefördert werden?

Eine Förderung können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder natürliche Personen und Personengesellschaften beantragen. Das heißt, Insbesondere örtliche Vereine, Privatpersonen, Gewerbetreibende (im Rahmen der De-minimis – Kriterien) oder auch die drei VGem-Gemeinden.

Der Weg zur Förderung!

Für Ihre Projektidee ist eine Antragstellung mit dem auf unserer Webseite eingestellten Antragsformular vorzunehmen. Danach folgt eine grundsätzliche Prüfung der Förderwürdigkeit. Sobald alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums vorbereitet. Anhand der vorhandenen Auswahlkriterien wird entschieden, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss und einer schriftlichen Vereinbarung (privatrechtlicher Vertrag) zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen und dem Projektträger/der Projektträgerin darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.

Eine ausgearbeitete Projektbeschreibung mit Orientierung an den Projektauswahlkriterien hilft dem Entscheidungsgremium bei der Projektauswahl. Wir beraten Sie gerne!

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung einfach per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf!

Weitere Informationen und Anträge zum Regionalbudget erhalten Sie auf der Homepage der VGem Wittislingen unter der Rubrik Aktuelles/Regionalbudget oder auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php).

Verfahrensschritte und Termine

  1. Schritt: Abgabe Förderanfrage (Antrag)

Abgabe der Förderanfrage mit Projektbeschreibung und Kostenprognose spätestens am: Freitag, 19.01.2024

an die Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen

Kennwort: Regionalbudget

Marienplatz 6, 89426 Wittislingen

Mail: zentrale@vg-wittislingen.de

Tel.: 09076/9509-0

  1. Schritt: Abgabe der Abrechnung

Das Projekt muss bis spätestens Freitag, 20.09.2024 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein (letztes Rechnungsdatum). Dies betrifft insbesondere auch die erforderlichen Leistungen von Handwerkern und Fachfirmen, deren Rechnungen entsprechend bis Mitte September vorliegen müssen.

Spätester Termin für die Einreichung des Durchführungsnachweises bei der VGem Wittislingen ist Dienstag, 01.10.2024.

Hinweis:

Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung ist Ende 2024 zu erwarten.

Die Schritte zum Förderantrag in der Übersicht

Schritt 1: Vorbereitung – bitte beachten Sie folgende Dokumente:

1) Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte in der ILE Egautal

2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets

3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen  (enthält die Projektauswahlkriterien)

Schritt 2: Projektbeschreibung und Kostenprognose

Füllen Sie die Projektbeschreibung mit Bezug zu den Entwicklungszielen der ILE Egautal sowie den Projektauswahlkriterien aus. Ergänzend zur Projektbeschreibung ist eine „Kostenprognose“ (u.a. über die Einholung von Angeboten) erforderlich, um u.a. die Größenordnung des Projektes bis zu max. 20.000,- Euro Nettokosten einordnen zu können.

Schritt 3: Rückkopplung Projektbeschreibung

Für eine möglichst effiziente Abwicklung des Verfahrens, senden Sie uns bitte bereits vorab die Projektbeschreibung mit Kostenprognose, damit wir die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts frühzeitig prüfen können. Gerne stehen wir auf Basis Ihres Entwurfs auch für eine Beratung zur Verfügung.

Schritt 4: Antragseinreichung

Für die Antragstellung bei der VGem Wittislingen benötigen Sie die Dokumente Projektbeschreibung, Förderanfrage zum Regionalbudget 2024 sowie die Kostenprognose (Kostendarstellung) mit entsprechenden Nachweisen (Angeboten).

Schritt 5: Auswahl

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien (Punktematrix) bewertet. Aus der Bewertungspunktzahl aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

 

Dokumente

Die notwendigen Dokumente zur Förderperiode 2024 finden Sie hier zum Download:

Merkblatt für Antragsteller

Antragsformular / Förderanfrage für ein Kleinprojekt

Projektbeschreibung

Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt

 

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Bitte beachten!!

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt!

Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de.

Personalausweise und Reisepässe werden nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie für die Urlaubsplanung daher eine Lieferzeit für Personalausweise von 2-3 Wochen und für Reisepässe von bis zu 5 Wochen.

Außerdem beachten Sie bitte die Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken bei Personalausweisen und Reisepässen ab einem Alter von 6 Jahren.

Der beantragte Ausweis (Personalausweis und Reisepass) für Personen unter 24 Jahren, ist generell sechs Jahre gültig. Der Ausweis kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Der Personalausweis unter 24 Jahre kostet 22,80 € und der Reisepass 37,50 €.

Änderung der Reisepassgebühr zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 wird die Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.

 

Streuobst für alle – Zweite Runde

Streuobst für alle – Zweite Runde

Der Markt Wittislingen hat auf Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat beschlossen, am Förderprogramm Streuobst für alle! teilzunehmen. Die Gemeinde, Vereine und alle Bürgerinnen und Bürger haben durch dieses Förderprogramm die Möglichkeit, Obstbäume mit bis zu 100 % Förderung zu pflanzen.

Gefördert wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Die Abwicklung des Förderprogramms, die Bestellung und die Verteilung der Bäume läuft über die Kommune. Zunächst wurde dem Markt Wittislingen die Förderung von 100 Bäumen bewilligt. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage hat die Gemeinde die Förderung weiterer Bäume beantragt und auch bewilligt bekommen.

Antragssteller können sich zwar nicht einfach einen Wunschbaum in einer Baumschule aussuchen, können aber die Obstart und auch die jeweilige Sorte selbst wählen. Es ist möglich einen einzelnen oder auch mehrere Bäume zu pflanzen. Die Pflanzung im eigenen Garten ist ausdrücklich möglich.

Das kann gepflanzt werden

  • Kernobst (Apfel und Birne)
  • Steinobst (Pflaume und Kirsche)
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

Anbei finden Sie eine Liste mit Obstsorten. Sollten Sie bereits wissen, welche Obstsorte Sie möchten, tragen Sie diese bitte direkt in das Formular ein.

Was nicht gefördert werden kann

  • Hasel
  • Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette
  • Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja
  • Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
  • Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z. B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen

Folgende Qualitätsmerkmale sind Voraussetzung für die Wahl der Bäume

  • Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
  • Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
  • Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Ihr Weg zum Baum

Antragstellung auf Webseite oder per Formular

Zunächst benötigen wir Ihre Kontaktdaten, Informationen über die gewünschte Anzahl und Art der Bäume sowie den geplanten Ort der Anpflanzung. Bestenfalls wissen Sie bereits, welche Sorte sie pflanzen möchten. Hier finden Sie bereits eine Auswahl an Obstsorten. Geben Sie dies bitte ebenfalls an. Sie können Ihren Antrag hier stellen oder das Antragsformular im Rathaus abholen und abgeben. Antragsfrist ist der 20. Oktober.

Bestellung der Bäume

Die Gemeinde sammelt alle Anträge und bestellt die Bäume. Sie kümmert sich darum, dass die Bäume die geforderten Kriterien einhalten.

Abholung und Pflanzung der Bäume

Nachdem die Bäume geliefert wurden, informieren wir Sie über die Möglichkeiten zur Abholung. Sollten die Bäume mehr als 45 Euro brutto kosten, ist lediglich die Differenz durch den Abnehmer zu tragen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass einige Sorten deutlich mehr als 45 Euro brutto kosten können. Zudem tragen die Abnehmer die Kosten für das Zubehör (z.B.: Anbindepfosten, Stammschutz etc.). Das Material wird nicht von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Nach der Abholung übernehmen Sie die Pflanzung und Pflege der Bäume.

Nachweis über die Pflanzung

Nach erfolgter Pflanzung benötigen wir nur noch einen kurzen Nachweis, um selbst den Förderantrag einreichen zu können.

 

Anbei finden Sie die Broschüre für Streuobst für alle.

Kommunales Förderprogramm „Lebendige Ortskerne“ der Gemeinden Mödingen, Wittislingen und Ziertheim

Kommunales Förderprogramm „Lebendige Ortskerne“ der Gemeinden Mödingen, Wittislingen und Ziertheim

 

Die Gemeinden Mödingen, Wittislingen und Ziertheim haben sich in der Arbeitsgemeinschaft „Egautal“ dazu entschlossen, im Rahmen eines gemeinsamen Vorhabens zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) enger zusammen zu arbeiten. Hierbei stellt die Entwicklung der Ortskerne einen Schwerpunkt unserer gemeinsamen Aktivitäten dar.

Um die Entwicklung „lebendiger Ortskerne“ mit einem konkreten Angebot zu fördern, wurde ein Kommunales Förderprogramm mit einem begleitenden Beratungsangebot entwickelt.

Mit dem Kommunalen Förderprogramm und dem Beratungsangebot unterstützen die drei Gemeinden ihre Bürger mit finanziellen und personellen Mitteln, um Investitionen zur Belebung vorhandener Bau- und Flächensubstanz in den Ortskernen zu binden.

Aufgrund der teilweise noch gut erhaltenen Ortsbildqualitäten in den Ortskernen der drei Gemeinden, wird begleitend zum Kommunalen Förderprogramm eine Beratung angeboten, um interessierte Bauherren bei dorfgerechten Lösungen zu unterstützen. Hierfür hat sich ein Beraterkreis mit erfahrenen Bauexperten aus den drei Gemeinden gebildet.

Ziel ist eine behutsame Weiterentwicklung der vorhandenen ortsräumlichen „Grundstrukturen“, weshalb auch die Gestaltung der Gebäude für die Inanspruchnahme des Kommunalen Förderprogramms von Bedeutung ist.

Um dies zu veranschaulichen, rundet die vorliegende Baufibel mit Praxisbeispielen das Unterstützungsangebot ab. Diese versteht sich als ein Leitfaden, um das aufgelegte
Förderprogramm bestmöglich anwenden zu können.

Wozu eine Baufibel?
Die Gestaltungsfibel bildet mit seinen Empfehlungen die Grundlage für die Anwendung des Kommunalen Förderprogramms mit Beratungsangebot sowie für die Vergabe
von konkreten Fördermitteln.

Um die Eigentümer und Bauherren über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Förderung zielgerichtet  zu informieren, umfasst die Baufibel folgende Bausteine:

Zum Thema Bauen und Umbauen in den Ortskernen werden Grundlagen, positive Beispiele und Empfehlungen dargestellt, wie Gebäude und Freiflächen ortsverträglich
gestaltet und weiterentwickelt werden können.

Für die Anwendung des Kommunalen Förderprogramms wurden zwei Ebenen unterschieden:

• Die ortsräumlichen Grundstrukturen, die für das „Gefüge“ unserer Ortskerne von grundlegender Bedeutung sind. Hierzu zählen die Gebäudestellung, die Dachform sowie die Maßstäblichkeit. Diese Parameter sind ausschlaggebend, ob und wie sich Gebäude in die vorhandenen Strukturen behutsam einfügen. Deshalb werden diese im Sinne von „Pflichtparametern“ im Rahmen der  Beratung und Förderung in besonderer Weise berücksichtigt.

• Die Gestaltungsdetails, die aufbauend auf das Gefüge für das „Gesicht“ der Ortskerne eine zusätzliche Rolle spielen. Dies betrifft u. a. die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Ausgestaltung von Hofräumen. Diese haben den Charakter von ergänzenden „Kürparametern“.

Der Baustein Förderung erläutert wie das Kommunale Förderprogramm und das Beratungsangebot in der Praxis funktioniert. Hierzu sind u.a. die erforderlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Förderung, wie z. B. Fördermaßnahmen, Förderhöhe, Förderantrag und Ansprechpartner dargestellt.

Insgesamt zeigt die Baufibel positive Beispiele und Empfehlungen, wie die Ortskerne gleichzeitig belebt und behutsam entwickelt werden können. Der Erhalt und die Weiterentwicklung der vorhandenen Substanz in der unverwechselbaren Art und Weise in Verbindung mit effektivem Nutzen für die Eigentümer und Bewohner stehen hierbei im Vordergrund.

Nun liegt es an Ihnen, das Kommunale Förderprogramm mit Leben zu füllen und somit einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Ortskerne zu leisten.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09076/9509-0 oder per E-Mail unter zentrale@vg-wittislingen.de gerne zur Verfügung.

 

Ihre Bürgermeister
Walter Joas                                                                   Thomas Reicherzer                                                             Thomas Baumann
Erster Bürgermeister Gemeinde Mödingen                   Erster Bürgermeister Markt Wittislingen                     Erster Bürgermeister Gemeinde Ziertheim

 

Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

 

Impressionen aus der Auftaktveranstaltung vom Donnerstag, den 23.09.2021: